DatenschutzBEsTIMMUNGEN

Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.
Es erfolgt eine Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung. Insoweit willigt das Mitglied ausdrücklich in die Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten ein. Das Mitglied hat das Recht, jederzeit die Einwilligung zu widerrufen, ohne dass hierdurch die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Darüber hinaus werden die nachfolgenden Informationen erteilt:

a) Verantwortlicher der Datenverarbeitung ist Aidoo Software GmbH, Borkener Str. 50 b, D-46284 Dorsten
Geschäftsführer: Andreas Küsters – Amtsgericht: Gelsenkirchen HRB 11898

b) Die personenbezogenen Daten, soweit diese nicht auf Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden, werden für die Dauer des Mitgliedschaftsvertrags sowie danach bis zum Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist gem. § 195 BGB gespeichert. Diese beträgt drei Jahre und beginnt gemäß § 195 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von dem, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage der Einwilligung erfolgt, so werden diese Daten nach Widerruf der Einwilligung gelöscht. Erfolgt kein ausdrücklicher Widerruf der Einwilligung zur Nutzung der Daten, werden die Daten zu Informations- und Werbezwecken weiterhin auch über das Vertragsverhältnis hinaus genutzt.

c) Dem Mitglied stehen im Hinblick auf die Datenverarbeitung die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch zu. Unbeschadet hiervon und eines anderweitigen gerichtlichen Rechtsbehelfs steht dem Mitglied das Recht zu, sich bei der zuständigen Behörde zu beschweren.

d) Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 23 Abs. 1 und 4.