AGB

1. Das Fitness House gewährt dem Nutzer während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Club bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der Einrichtung im vertraglich vereinbarten Umfang. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstande und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Clubs zurückzuführen.

2. Die Rechte des Nutzers aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Clubs übertragbar.

3. Alle Beiträge werden im Voraus per Lastschrift eingezogen. Gerät der Nutzer schuldhaft mit mindestens 9 wöchentlichen oder 2 monatlichen Beiträgen in Verzug, so werden alle Beiträge und Pauschalen bis zum nächstmöglichen Vertragsende, sofort zur Zahlung fällig. Alle Beiträge und Pauschalen verstehen sich inkl. der bei Vertragsabschluss geltenden Mehrwertsteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes ändern sich auch die Beiträge entsprechend.

4. Die Vereinbarung verlängert sich auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat beendet werden. Die Kündigung bedarf der Textform – maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung. Eine außerordentliche Kündigung bedarf ebenfalls der Textform.

4.1. Entscheidest Du dich für monatlich kündbar:
Die Vereinbarung verlängert sich auf unbefristete Zeit sofern Sie nicht zuvor unter Einhaltung der nachfolgenden Kündigungsfrist in Textform gekündigt wurde.
Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Die Kündigung bedarf der Textform – maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung. Eine außerordentliche Kündigung bedarf ebenfalls der Textform.

4.2. Entscheidest Du dich für die 52 Wochen Laufzeit:
Die Vereinbarung verlängert sich nach der Grundlaufzeit von 52 Wochen auf unbestimmte Zeit sofern Sie nicht zuvor unter Einhaltung der nachfolgenden Kündigungsfrist in Textform gekündigt wurde. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Laufzeitende. Die Kündigung bedarf der Textform – maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung. Eine außerordentliche Kündigung bedarf ebenfalls der Textform. Nach Ablauf der Grundlaufzeit kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat gekündigt werden.

5. Für alle Verträge, so auch dieser, gilt der Rechtsgrundsatz: Pacta sunt servanda („Verträge sind einzuhalten“). Diese Regelung gilt für beide Seiten.

6. Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Nutzers sind dem Club bzw. der Mitgliederverwaltung unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Nutzers. Der Club kann den Nutzer oder dessen gesetzlichen Vertreter telefonisch, per E-Mail oder SMS kontaktieren. Die Mitgliederverwaltung ist wie folgt erreichbar:
Dienstag & Donnerstag: 10-12 und 14-16 Uhr erreichbar unter: Tel.: 0 23 81 – 984 00 30 am besten jedoch per E-Mail: verwaltung@fitness-house.de

7. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz müssen die Daten vertraulich behandelt werden. Hinweis nach § 33 BDSG: Es wird darauf hingewiesen, dass der Club Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, in erforderlichem Umfang speichert. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die anderen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall sollten die gesetzlichen Vorschriften gelten.

8. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Das Fitness House (Springer Fitness & Gesundheit GmbH und Lars Springer als Einzelunternehmen) wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Sonstige Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.